1. Allgemeines – Geltungsbereich
    1.1. Für alle mit VaGeo Bahndienste GmbH abzuschließenden oder abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und
    künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeine Leistungsbedingungen. Die VaGeo
    Bahndienste GmbH erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Leistungsbedingungen abweichende Bedingungen des
    Auftragsgebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht
    ausdrücklich widerspricht.
    1.2. Mit der Erteilung oder Annahme des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Leistungsbedingungen
    durch den Kunden anerkannt.
  2. Angebote / Bestellungen
    2.1. Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in EURO zuzüglich der gesetzlichen
    Mehrwertsteuer. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des
    Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
    2.2 Das Erstellen eines Angebots der VaGeo Bahndienste GmbH ist noch keine verbindliche Zusage der
    auszuführenden Leistungen. Bestellungen sind nur in schriftlicher Form anzugeben. Mündliche Abreden haben keine
    Gültigkeit. Eine verbindliche Zusage der auszuführenden Leistungen kommt nur durch die fristgerechte, schriftliche
    Bestellung in Verbindung mit darauffolgender schriftlicher Bestätigung durch die VaGeo Bahndienste GmbH zustande.
  3. Stornierung von Aufträgen
    3.1 Die Stornierung von Leistungen ist in schriftlicher Form durch beide Vertragsparteien möglich. Bis zu 48 Stunden
    vor Leistungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Bei Stornierungen des Auftraggebers, die in einem Zeitraum von
    weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn erklärt werden, fallen Stornokosten an, die je nach Aufwand, mindestens
    jedoch in Höhe einer Ausfallschicht von 8 Stunden der nach dem Auftrag festgelegten Höhe der Vergütung für die
    Leistung, berechnet werden.
  4. Personalgestellung
    4.1. Die Gestellung von Triebfahrzeugführern, Lotsen, Rangierbegleitern, Zug- und Rangierbegleitern Bau (Azf) oder
    Wagenprüfer erfolgt laut bestellter Leistung. Werden nachträglich mehr Leistung benötigt als bestellt, so ist dies nicht
    Umfang der bereits ursprünglich bestellten Leistung. Eine Änderung der ursprünglich bestellten Leistung erfordert eine
    neue Anfrage mit der entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die VaGeo Bahndienste GmbH.
    4.2. Bei einer Zeitüberschreitung der bestellten Leistung behalten wir uns vor, die dadurch entstehenden Kosten in
    Rechnung zu stellen.
    4.3. Die Mindestberechnungszeit beträgt 8 Stunden pro Schicht.
    4.4. Die beim Auftraggeber zu beachtenden Regelwerken und Unternehmenseigenen Weisungen sind der VaGeo
    Bahndienste GmbH rechtzeitig vor Leistungsbeginn unaufgefordert zuzusenden. Für unternehmenseigene Vordrucke
    sorgt der Auftraggeber für ausreichende Gestellung.
    4.5. Der Auftraggeber oder eine von ihm Beauftragter Person ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach
    Ausführung Ort zu prüfen und schriftlich zu quittieren auf einem Stundenzettel der VaGeo Bahndienste GmbH.
    4.6. Ansprüche müssen spätestens innerhalb einer Woche ab Rechnungseingang schriftlich reklamiert werden. Erfolgt
    die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
  5. Leistungserbringung durch Subunternehmer
    5.1. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Eine gesonderte Information erfolgt
    hierzu nicht
  6. Zahlungen
    6.1. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, dass
    Zahlungsziel eigenmächtig zu ändern. Änderungen des Zahlungsziels bedarf es nur mit Rücksprache der
    Geschäftsführung oder der Buchhaltung.
    6.2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Schecks werden von uns nicht akzeptiert.
    Eine Tilgung der Forderung tritt erst mitvorbehaltloser Gutschrift ein. In einem Abstand von 14 Tagen werden von uns
    Rechnungen erstellt oder nach Abschluss der Baumaßnahme, sollte diese keine 14 Tage laufen.
    6.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt
    gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die
    weitere Ausführung eines weiteren Auftrages, der bereits vereinbart wurde, bis zur Bezahlung Außenstehender
    Rechnungen zurückstellen oder für weitere oder, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder
    andere Sicherheiten verlangen. Des Weiteren hat die VaGeo Bahndienste GmbH bei Zahlungsverzug das Recht, ohne
    Verzicht auf seine Ansprüche, die Arbeiten sofort einzustellen.
    6.4. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt
    Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren
    Schaden nachweist.
    6.5. VaGeo Bahndienste GmbH ist berechtigt nach Ablauf des Fälligkeitsdatums bei der ersten Mahnung eine
    Mahngebühr in Höhe von 25,00 Euro zu berechnen. Nach Eingang der ersten Mahnung ist der Kunde verpflichtet, den
    angemahnten Betrag unverzüglich zu begleichen.
    6.6. Eigenmächtige Rechnungskürzungen durch den Kunden, ohne Rücksprache mit VaGeo Bahndienste GmbH,
    werden nicht anerkannt. Gegen die Forderungen von VaGeo Bahndienste GmbH ist eine Aufrechnung oder
    Zurückbehaltung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  7. Haftung
    7.1. Für Schadensersatzansprüche, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden, übernimmt VaGeo
    Bahndienste GmbH keine Haftung. Gleichgestellt werden hiermit Schadensersatzansprüche, die durch nicht
    vorhersehbare und von VaGeo Bahndienste GmbH nicht zu vertretende Baubehinderungen und damit verbundenen
    Lieferungen (Personalgestellung) entstanden sind. Schadensersatzansprüche dieser Art werden ausdrücklich von der
    Haftung ausgeschlossen.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist
    allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige Gericht gelten
    zu machen.
    8.2. Für die Vertragsabschlüsse gilt das deutsche Recht.
  9. Salvatorische Klausel
    9.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Leistungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
    die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.